Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzepte müssen in Nordrhein-Westfalen für sogenannte Sonderbauten zwingend (als Bauvorlage) erstellt werden. Als Sonderbauten gelten Gebäude, die einer besonderen Art oder Nutzung - also nicht einer Wohnnutzung - dienen sollen.

Sie Planen zu bauen?
Gerne können wir Sie gemeinsam mit unseren Partnern dabei unterstützen das Brandschutzkonzept zu erstellen.